montagne und mare (im folgenden m&m) ist
überwiegend als Reiseveranstalter, daneben aber auch als Reisevermittler
tätig. Die nachfolgenden Bedingungen dienen dazu, die
Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und m&m in klarer Weise unter
Berücksichtigung der zum 1.7.2018 geänderten gesetzlichen Vorschriften
darzustellen und zu regeln.
1. Stellt m&m Einzelleistungen im eigenen Namen
zur Verfügung, so wird für die entsprechenden Verträge die analoge
Anwendung der reiserechtlichen Vorschriften (insbesondere §§ 651 d bis
y) vereinbart, um eine transparente und Kunden günstige Regelung zu
erreichen.
2. Vermittelt m&m ausdrücklich einzelne Leistungen
(m&m vermittelt zu tagesaktuellen Preisen Hotels, Mietwagen, Flüge
und über das Portal: mm-villas.de Pool-Villen, Ferienhäuser) so schuldet
m&m vorbehaltlich des § 651 v Abs. 3 BGB nur ordnungsgemäße
Vermittlung, soweit einschlägig unter Einschluss von
Informationspflichten nach §§ 651 v oder w BGB, nicht die Leistung
selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich
nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach
den Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartners.
3. Soweit m&m fremde Leistungen nur vermittelt, gilt folgendes:
Die
Haftung von m&m für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen
Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein
Körperschaden vorliegt noch der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig
von uns herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 x,
des § 651 v Abs. 3 oder des § 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.
Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.2005
verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von
Beförderungsverträgen ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung
über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten,
sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall
ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft
angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach
erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
1. Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen
Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig deckungsgleiche
Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses
Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss.
Bloße Interessensbekundungen beider Seiten (Anfrage/Reisevorschlag)
stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur
Abgabe von Angeboten.
2. Mit der Buchung, die online über unser
Buchungs-Tool, per Mail oder auf dem Postwege erfolgen kann, bietet
der Kunde m&m den Abschluß eines Reisevertrages an. Da viele
Unterkünfte bereits sehr früh ausgebucht sind, empfehlen wir Ihnen, die
Buchung möglichst frühzeitig vorzunehmen. Der Reisevertrag kommt mit
der Bestätigung Ihrer Buchung in Textform durch montagne & mare
zustande. Eine Eingangsbestätigung (wie sie bei Onlinebuchungen erfolgt)
stellt noch keine Bestätigung dar. An Ihre vorangehende Buchung sind
Sie bis zur Bestätigung durch montagne & mare, jedoch längstens 5
Tage ab Datum der Buchung gebunden.
3. Ändernde oder ergänzende
Abreden zu den beschriebenen Leistungen sowie zu den Reisebedingungen
bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit m&m. Sie sollten aus
Beweisgründen in Textform getroffen werden. Reisebüros sind nicht
bevollmächtigt, vom Inhalt der Reisebeschreibung oder der
Reisebedingungen abweichende Zusicherungen zu geben oder abändernde oder
ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
1. Alle Zahlungen an m&m auf den Reisepreis,
also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinne des § 651 r BGB zu leisten. Sie erhalten mit
der Reisebestätigung / Rechnung diesen Sicherungsschein. Mit Erhalt der
Reisebestätigung und des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20 %
des Reisepreises fällig. Bitte überweisen Sie uns innerhalb von 10
Tagen die in der Rechnung ausgewiesene Anzahlung auf unser Bankkonto.
2.
Ihre Reiseunterlagen (Voucher/Gutscheine, Reiseführer und
Anreiseinformationen) erhalten Sie gegen Restzahlung des Gesamtpreises.
Die Restzahlung muß spätestens 21 Tage vor Abreise bei m&m
eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Abreise
erfolgen, ist der Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheines sofort
zu zahlen.
1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit
zurücktreten. m&m hat dann im Regelfall den gesetzlich geregelten
Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2
BGB). Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird,
gelten dafür die nach den Vorgaben des § 651 h Abs. 2 Satz 1 BGB
ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
ab 14. bis 7 Tag vor Reisebeginn 55 %
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75 %
ab einen Tag vor Reisebeginn 95 %
des jeweiligen Reisepreises.
Als
Stichtag gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die Höhe der
geforderten Entschädigung muss auf Verlangen des Kunden begründet
werden.
2. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die
Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den
Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde vor
Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und
außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der
Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich
auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§
651 h Abs. 3 BGB). Ein Recht zum kostenfreien Rücktritt besteht auch
bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der
Reiseleistung.
3. In allen Fällen des Rücktritts verliert
m&m den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf
bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
4.
Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen nimmt m&m im Regelfall
nur durch Rücktritt vom Reisevertrag gegen die vorstehend genannte
Entschädigung und Neubuchung entgegen.
5. Innerhalb einer
angemessenen Frist, jedoch nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn
kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B.
Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. m&m kann dem
Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen
Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften
ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen,
in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden
sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und
müssen m&m als Veranstalter tatsächlich entstanden sein.
1. Ist m&m aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer V.2.) an der Erfüllung des
Vertrages gehindert, so kann m&m unverzüglich nach Kenntnis des
Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn den Rücktritt erklären.
2. In
diesem Fall verliert m&m den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis und erstattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.
Dringlich anzuraten sind der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (vergleiche Ziffer V.1) und einer Versicherung zur Deckung von Betreuung-und eventuellen Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Der „Rundum Sorglos-Schutz“ unseres Versicherungs-Partners ERV, umfasst folgende Versicherungen: Stornokosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-Versicherung, Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe und einen sog. Rundum Sorglos-Service. Interessant können auch Einzelversicherungen sein wie eine Reise-Unfall- und Reise-Haftpflicht-Versicherung sowie ein Autoreise-Schutz und auch Jahresversicherungen. Die Leistungen der Versicherung ERV erläutern und vermitteln wir Ihnen gerne.
1. Die vertragliche Haftung von m&m gegenüber
dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reiseteilnehmers nicht schuldhaft durch m&m oder seine
Leistungsträger verursacht wurde.
2. Die Haftung von m&m
gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter
Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; die
Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 4100 €.
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht,
so kann der Kunde Abhilfe verlangen. m&m kann diese verweigern, wenn
sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels
und Wert der betroffenen Reiseleistung unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert.
2. Leistet m&m nicht innerhalb einer vom Kunden
bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe
schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die
Fristsetzung ist unnötig,wenn m&m Abhilfe verweigert oder sofortige
Abhilfe notwendig ist.
3. Für die Dauer einer nicht
vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung
des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen
gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Sämtliche genannte Ansprüche
entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich
anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.
4. Soweit möglich und zumutbar, müssen Mängelanzeige und Abhilfeverlangen gegenüber m&m direkt erfolgen.
5. Zum Recht auf Kündigung und zu weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadenersatz siehe § § 651 k bis 651 o BGB.
Örtliche Vertretungen/Ansprechpartner, die m&m Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gibt, sind – soweit eine Mängelanzeige oder ein Abhilfeverlangen gegenüber m&m nicht möglich und zumutbar ist, vergleiche Ziffer IX.4 – beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegen zu nehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofer n diese möglich und erforderlich ist. Daneben erbringen örtliche Vertretungen/Ansprechpartner die von m&m geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen nach § 651 q BGB, sofern der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen m&m anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
1. Die Information über Einreise-und
Gesundheitsbestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die
zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Umstände. Soweit keine
besonderen Angaben gemacht werden, geht m&m davon aus, dass der
Kunde die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes hat. Bei abweichenden
oder besonderen persönlichen Umständen(z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
staatenlos) bitten wir um Information.
2. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen
Änderung dieser Bestimmungen besteht. m&m wird sich im Rahmen ihrer
Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig
wie möglich zu unterrichten. Es wird jedoch empfohlen selbst die
Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle
Änderungen einstellen zu können.
3. Sie sollten sich als
Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat
zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden.
Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch
erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
4. Unsere Reisen
und Leistungsbausteine sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität
nur bedingt geeignet. Wenn Sie uns Ihre individuellen Einschränkungen
und Bedürfnisse mitteilen, informieren und beraten wir Sie hierzu gerne
näher.
Die in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche des
Reiseteilnehmers verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden solte.
De Katalog-Ausschreibung erfolgte im Februar 2017.
Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben,
auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. m&m
ist nicht verpflichtet, einen Vertrag auf Grundlage einer als falsch
oder unvollständig erkannten Ausschreibung abzuschließen.
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB (soweit m&m als Reiseveranstalter oder
Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches
Recht anwendbar ist).
Ihre erfassten Daten werden ausschließlich
zur Reisevorbereitung, Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und
Kundenbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet.
Wollen Sie keine Werbung von uns erhalten, können Sie der
Datenverwendung insoweit widersprechen, kurze Mitteilung an die am Ende
der Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Nach der seit 25.
Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO bestehen
auch Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des
Verantwortlichen gemäß DSGVO finden Sie unter den am Ende der
Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten. Die Daten werden für die
Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen
nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Homepage
unter “Datenschutz“.
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB
besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von
Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind,
auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen
Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden
als Verbrauchergeführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffern V und VI dieser
Bedingungen.
Über die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle entscheiden wir im Einzelfall, wir
sind hierzu gesetzlich nicht verpflichtet. Nähere Informationen hierzu
finden Sie auf der Plattform der EU-Kommission:
https://webgate.ec.europa.eu/o...
montagne & mare
Inh. Claudia Baumgartner (auch Verantwortliche im Sinne der DSGVO)
Mühlstr. 4
82418 Murnau
Ust-IdNr: DE194584940
Telefon: +49 - (0)8841-678 64 90
urlaub@montagne-mare.de
Stand: März 2024